Burgerversammlung
Die Versammlung der Burgerkorporation Dittingen hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
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Sie wählt die Mitglieder des Burgerrats
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Sie wählt die Kontrollstelle
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Sie wählt die Stimmenzähler für die jeweilige Versammlung
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Sie genehmigt das Budget der Burgerkorporation Dittingen
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Sie genehmigt die Rechnung der Burgerkorporation Dittingen
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Sie kann die Statuten der Burgerkorporation erlassen, ändern oder aufheben.
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Sie ist verantwortlich für die Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte, die die Veränderung des Burgergutes betreffen
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Sie genehmigt finanzielle Aufwendung ausserhalb des Budgets, wenn der pro Geschäft involvierte Betrag von CHF 10'000.00 überschreitet
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Sie entscheidet über die Aufnahme neuer, bzw. den Ausschluss bisheriger Mitglieder der Burgerkorporation Dittingen