Burgerkorporation Dittingen
Übersicht
Aufgrund der Urnenabstimmung vom 17. Dezember 1995 errichtete die Burgerschaft der ehemaligen Gemischten Gemeinde Dittingen, gestützt auf § 53 des Laufentalvertrages und § 135 b des Gemeindegesetzes, eine öffentlich-rechtliche Burgerkorporation.
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Die Burgerkorporation Dittingen besteht grundsätzlich aus denjenigen Personen, welche am 31.12.1993 das Burgerrecht der Burgergemeinde Dittingen hatten, allen gegenwärtigen und zukünftigen direkten Nachfahren aller Grade dieser Personen, deren Familienname einem Burgergeschlecht von Dittingen entspricht.
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Hierzu gehören ausserdem:
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Frauen, welche durch Heirat das Burgerrecht von Dittingen erworben haben
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alle Personen die seither durch die Burgerversammlung aufgenommen wurden
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ehemalige Burgerinnen und Burger, welche das Burgerrecht durch eine spätere Rechtshandlung, wie zum Beispiel Heirat mit Namenswechsel, verloren haben
Wiederaufnahme in den Burgerrodel
Burgerinnen und Burger, die Ihr Burgerrecht durch Heirat mit Namenswechsel verloren haben
In der Vergangenheit haben Burgerinnen und Burger durch Heirat mit Namenswechsel ihr Burgerrecht automatisch verloren.
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Gemäss Bundesgerichtsurteil vom 7. März 1991 können Burgerinnen und Burger ihr Burgerrecht nicht durch eine spätere Rechtshandlung, wie zum Beispiel Heirat mit Namenswechsel, verlieren. Dieser Vorgabe ist die Burgerversammlung vom 27. Juni 2019 gerecht geworden und hat einer entsprechenden Teilrevision der Statuten aus dem Jahr 1996 zugestimmt.
Mit Beschluss des Regierungsrates BL vom 15. Oktober 2019 ist die Teilrevision rechtskräftig.
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Wir möchten alle Burgerinnen und Burger, die das Dittinger Burgerrecht z.B. durch Heirat verloren haben, herzlich einladen, den nachfolgenden Antrag auszufüllen und der Burgerverwaltung zukommen zu lassen.
Die Wiederaufnahme ist im Gegensatz zur Einburgerung nicht mit Kosten verbunden. Voraussetzung für eine Wiederaufnahme sind die Dittinger Ortsbürgerschaft und die Ortsansässigkeit.
Organe
Die Burgerversammlung ist das oberste Organ der Burgerkorporation Dittingen. Sie wählt alle vier Jahre einen Burgerrat, der seit der Teilrevision der Statuten nicht mehr aus 5 sondern neu aus 3 Mitgliedern besteht. Neben den Statuten orientiert sich der Burgerrat ausserdem am Leitbild der Burgerkorporation Dittingen.
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Direkt unterstützt wird der Burgerrat von der Verwaltung, von Kommissionen mit Fachpersonen wie auch von weiteren Mitarbeiter der verschiedenen Sparten.
Burgerkorporation Dittingen -
die Geschichte
Eine besondere Geschichte
In ihren Anfängen bildete die Burgerschaft eine exklusive Gemeinschaft. Seit dem Mittelalter bestand Dittingen rechtlich aus den Burgern und aus den Nicht-Burgern respektive Hintersassen. Letztere hatten keine Mitsprache in der Gemeinde und keinen Anteil am Burgergut, an Weiden, Wald und Matten.
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Erst mit der französischen Revolution begann die moderne Gemeindedemokratie. Als Frankreich 1792 das Laufental besetzte krempelten die neuen Machthaber das bisherige System um. Nun wurde - unter dem Motto der Gleichheit - die alte Burgergemeinde abgeschafft und alle Bewohner erhielten dieselben Rechte. Kaum war aber Napoleon endgültig besiegt und der ehemalige Jura dem Kanton Bern zugeteilt, galt wieder der alte Zustand. 1816 stellte der bernische Staat die Burgergemeinden mit all Ihren Rechten wieder her.
1835 entstand dann zusätzlich zur Burgergemeinde die Einwohnergemeinde. Fortan gab es zwei Gemeindeformen nebeneinander.
Die Einwohnergemeinde umfasste alle im Dorf wohnhaften Menschen. Hier wurden die allgemeinen politischen Geschäfte entschieden. In der Burgergemeinde hingegen waren nur die Burgerfamilien vertreten. Sie regelten die Verwaltung der traditionellen Güter und waren für die Armenpflege zuständig. Was auf dem Papier säuberlich aufgeteilt wurde, war im Alltag aber praktisch ein und dasselbe:
1860 machten die Burger über 97 Prozent der Einwohnerschaft aus. So entschieden überall dieselben Männer - das Stimm- und Wahlrecht für Frauen kam bekanntlich erst im 20. Jahrhundert..
1852 schlossen sich Burger- und Einwohnergemeinde dann zur so genannten Gemischten Gemeinde Dittingen zusammen. Ein gemeinsamer Gemeinderat gewählt von allen Einwohnern, verwaltete ab diesem Datum fast alle Angelegenheiten. Nur über das Burgergut und die Verleihung des Burgerrechts entschieden die Dittinger Burger in einer separaten Versammlung.
Gemeinsame Aufgabe
Die Vermögensaufteilung zwischen Einwohner- und Burgergemeinde wurde 1866 in einem Vertrag geregelt. Die Einwohnergemeinde erhielt dabei Wege, Bäche, Brunnen, Dorfuhr, Schulhaus und Kirche. Waldungen, Weiden und Matten sowie das Armengut verblieben im Besitz der Burgergemeinde. Und natürlich auch die Steinbrüche im Schachental - sie wurden je länger je mehr zur wichtigen Einnahmequelle.
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Denn der Wald war schon im 19. Jahrhundert eher ein Sorgenkind, Übernutzung und Frevel verringerten die Einkünfte. Umgekehrt verschlang der Aufbau einer modernen Infrastruktur in Dittingen grosse Beiträge. Brunnenleitungen wollten gelegt, Strassen gebaut und erneuert, der Schulhausbau finanziert werden. Die Burger hatten dazu aus dem Ertrag ihrer Güter jährlich eine Abgabe an die Einwohnergemeindekasse abzuliefern. Regelmässig stand auch die Unterstützung von Bedürftigen auf der Traktandenliste. Ein Blick In die Protokolle der Gemischten Gemeinde Dittingen zeigt, wie die Angelegenheiten von Burgern und Einwohnern gemeinsam geregelt wurden:
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1852: Ein ausserordentlicher Holzverkauf soll helfen, arme Gemeindsangehörige zu unterstützen und die Auswanderungskosten zu bestreiten.
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1882: Die Gemeinde überlässt Leo Karrer aus Röschenz, Conrad Bohrer von Laufen und Baumeister Friedrich aus Basel pachtweise Steingruben zur Ausbeutung.
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1915: Ins Ortsbürgerrecht werden für je 600 Franken aufgenommen: Jakob Schneider-Meier, Metzgermeister von Endingen, Grossherzogtum Baden, in Basel wohnhaft, und Alphons Schmidlin, Schreinermeister von Bartenheim, Elsass-Lothringen, wohnhaft in Basel.
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1919: Die Gemeinde erhöht dem Pfarrer die Teuerungszulage aus der Burgerkasse.
Tradition im Wandel
Lange blieb die ganze Gemeindeorganisation ohne grosse Bedeutung für die Dorfbevölkerung. Infolge der Industrialisierung kamen dann zunehmend Menschen mit auswärtigem Bürgerrecht ins Dorf: 1900 stellten sie bereits über 30 Prozent der Wohnbevölkerung, 1950 fast 50 Prozent. Ende 2003 waren es über zwei Drittel. So wurde im Jahre 1963 auf Veranlassung des damaligen Gemeindepräsidenten Max Schmidlin-Cueni eine Burgerkommission ins Leben gerufen. Sie übernahm fortan an Stelle des Gemeinderates die Burgerkasse und die Verwaltung der burgerlichen Güter. Hauptsächlich ging es dabei um die Verpachtung der Steinbrüche und der landwirtschaftlichen Parzellen sowie um die Holzbewirtschaftung.
Dieses System der Gemischten Gemeinde mit Einwohnern und Burgern war eine Spezialität des Laufentals. Mit dem Kantonswechsel des Bezirks Laufen 1994 drängte sich deshalb eine Neuordnung auf. Die Gemischten Gemeinden wurden zu Einwohnergemeinden und die Burger bildeten neu zusammen mit den Bürgern die Bürgergemeinde. Innerhalb einer zehnjährigen Frist konnten sich die Burger aber auch zu einer eigenen Burgerkorporation zusammenschliessen. In Dittingen sprach sich am 17. Dezember 1995 eine Mehrheit für diese Lösung aus. Damit war die Burgerkorporation Dittingen geboren. Sie übernahm von der bisherigen Burgergemeinde Besitz und Recht, selbst über Aufnahmen in das Burgerrecht zu entscheiden.
Ins Gemeindewohl investieren
Es war einmal... Doch die heutige Burgerkorporation Dittingen ist nicht mehr zu vergleichen mit ihrer Vorgängerin Im 20. oder 19. Jahrhundert. Ihr Selbstverständnis und ihr Engagement haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Viele Burger und Burgerinnen sind zwar immer noch stolz auf ihre Tradition. Sie sehen sich aber nicht als abgekapselte Gemeinschaft.
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Die Burgerkorporation soll vielmehr eine Art Förderverein zum Wohle des ganzen Dorfes sein. Denn anders als bei der Einwohnergemeinde stammt das Vermögen der Burgerschaft nicht aus Steuererträgen, sondern sozusagen aus einer Erbmasse. Deshalb kann die Burgerkorporation auch langfristig in Projekte investieren, die kaum Rendite abwerfen, ohne dass dadurch die allgemeine Kasse belastet wird.
Etwa in den Aufbau eines Fernwärmenetzes, in Holzschnitzelheizungen oder in die Erschliessung von Bauland. Die aktive Pflege von Wald und Weide gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben. Dazu kommen unzählige kleinere Aktivitäten: Unterstützung des Mittagstischs für Betagte und des Pfarreilagers, Organisation des jährlichen Naturschutztages oder Holzlieferung für das Fasnachtsfeuer.
Am wichtigsten ist vielleicht die Rolle der Burgerkorporation bei der baulichen Erschliessung Dittingens. Das meiste Bauland befand sich im Besitz der Burgerschaft. Früher konnten nur Burger und Burgerinnen von stark vergünstigten Kaufpreisen profitieren. Seit einiger Zeit gelten die Verbilligungen für alle Personen, die seit zehn Jahren in Dittingen wohnhaft sind. Zusätzlich baute die Burgerkorporation selbst in den letzten Jahren mehrere Ein- und Mehrfamilienhäuser. Darin wird die Öffnung der Burgerschaft in den letzten Jahren sichtbar. Sie begnügt sich nicht mehr damit, das ererbte Burgergut zu bewirtschaften, sondern investiert aktiv in Projekte, die der gesamten Dorfbevölkerung zugute kommen. Das gilt etwa auch für die neu gegründete Rebzunft, die allen Einwohnerinnen und Einwohnern offen steht.
(Text: Dr. Daniel Hagmann, Historiker -
Auszug seines Beitrages aus dem Buch "Heimatkunde Dittingen 2005")